energate News: BNetzA geht Entgeltregulierung für das Wasserstoff-Kernnetz an

Bonn (energate) - Die zuständige Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat einen Konsultationsentwurf zur Festlegung namens WANDA veröffentlicht. Mit dieser sollen die Netzentgelte für das Wasserstoff-Kernnetz sowie die Ausgestaltung eines Kostenausgleichs während des Markthochlaufs geregelt werden. Zu Beginn des Markthochlaufs wären kostendeckende Entgelte für das Wasserstoff-Kernnetz vermutlich prohibitiv, da das Netz nur partiell ausgelastet ist und die wenigen Nutzer die gesamten Kosten tragen müssten. Mit einem spezifischen Markthochlaufentgelt soll dies vermieden werden. Dieses Entgelt soll so ausgestaltet werden, dass spätestens 2055 Kosten und Erlöse aus der Netznutzung ausgeglichen sind.


Die Große Beschlusskammer legt mit dem jetzt veröffentlichten Entwurf lediglich die Grundsätze für die Entgeltbildung und des Kostenausgleichs im Zeitverlauf vor. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind auch noch nicht in Kraft. Am 5. April hatten die Fraktionen der Regierungskoalition ihre Änderungen am Kabinettsentwurf vorgelegt. Der Bundestag will in zweiter und dritter Lesung am 12. April die Novelle des Energiewirtschaftsrechtes (EnWG) mit den Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz verabschieden. Der Bundesrat wird dann das Gesetz am 26. April behandeln. Die Beschlusskammer begründet den vorzeitigen Beginn der Konsultation mit der Notwendigkeit, rechtzeitig eine belastbare regulatorische Basis für die notwendigen Investitionsentscheidungen der Fernleitungsnetzbetreiber zu schaffen. Das Entgelt selbst wird in einer eigenen Festlegung geregelt werden.

Gutachten gibt erste Indikation für das Hochlaufentgelt

Vorgesehen ist einheitliche Entgeltbriefmarke analog zum Gasfernleitungsnetz. Zwischen den Netzbetreibern erfolgen die notwendigen Ausgleichzahlungen, damit jeder Netzbetreiber den angemessenen Anteil an den Gesamterlösen enthält. Die Differenzen zwischen den Erlösen und den genehmigten Netzkosten werden in der Phase des Markthochlaufs auf dem Amortisationskonto verbucht. Auch wenn die Beschlusskammer die Höhe des Entgeltes nicht festlegt, enthält die Begründung der Festlegung einen Anhaltspunkt. Die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie hat in einem Gutachten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Tragfähigkeit des Finanzierungskonzeptes mit dem Amortisationskonto analysiert. Dieses Gutachten soll die BNetzA gemäß der geplanten rechtlichen Regelung berücksichtigen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, das Konto werde in einem planmäßigen Basis-Szenario 2048 ausgeglichen, wenn das Markthochlaufentgelt 15 Euro/kWh/a beträgt. Die Gutachter berechneten zusätzlich Szenarien mit unterschiedlichen negativen Abweichungen von dem Basispfad. In fast allen Szenarien wird das Konto mit einem Entgelt von 15 bis 20 Euro/kWh/h/a im Zeitraum 2044 bis 2054 ausgeglichen. Die Beschlusskammer geht davon aus, dass es zu negativen Abweichungen vom Basishochlauf kommt, hält aber ein "Worst Case"-Szenario, bei dem sich alle möglichen Risiken kumulieren für unwahrscheinlich. Die Beschlusskammer wird in der Entgelt-Festlegung abwägen zwischen einem relativ schnellen und sicheren Ausgleich des Kontos und einer tragbaren Belastung für die Transportkunden zu Beginn des Markthochlaufs.

EK-Zins soll künftig zwischen Alt- und Neuanlagen unterscheiden

In der neuen Festlegung verdeutlicht die Beschlusskammer, dass sie die Berechnungslogik des Eigenkapitalzinssatzes anpassen wird, um sachgerechter zwischen der Verzinsung von Alt- und Neuanlagen zu unterscheiden. Aber dies wird nicht dazu führen, dass der gesetzlich bis Ende 2027 vorgesehene Zinssatz von 6,69 Prozent angepasst wird. Die sei zwar möglich, schreibt die Beschlusskammer, aber die Zeit sei zu knapp für die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Grundsätzen genügenden Methodik.

Bis zum 29. April können Marktteilnehmer zu dem Festlegungsentwurf Stellung nehmen. Im Laufe des Jahres 2024 sollen in einer weiteren Festlegung speziellere Regeln für die Entgeltbestimmung wie Multiplikatoren für unterjährige Transporte und Abschläge für unterbrechbare Kapazität eingeführt werden

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