energate News: Wasserstoff-Hochlaufentgelt soll 25 Euro betragen

Bonn (energate) - Die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur will das Markthochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz inflationsbereinigt auf 25 Euro/kWh/h/a festlegen. Die Konsultation eines entsprechenden Festlegungsentwurfs startete jetzt. Zum Vergleich: Das Basisentgelt im Fernleitungsnetz liegt 2025 bei 6,71 Euro/kWh/h/a. Mit dem Markthochlaufentgelt soll zum einen sichergestellt werden, dass zu Beginn des Markthochlaufs bei schlecht ausgelasteten Netzen kein prohibitiv hohes Entgelt entsteht, das den Markthochlauf be- oder verhindert. Zum anderen muss das Entgelt so bemessen sei, dass bis Ende 2055 das Amortisationskonto ausgeglichen ist. Über dieses Konto werden die Differenzen zwischen den zu vergütenden Kosten der Wasserstoffnetzbetreiber und den Erlösen aus dem Entgelt verrechnet. Dieser intertemporale Allokationsmechanismus wurde gesetzlich für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes festgelegt und muss von der BNetzA ausgestaltet werden.

Fraunhofer-Gutachten bildet Grundlage

Dem Entgeltvorschlag liegt ein neues Gutachten zugrunde, das unter Projektleitung der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG) erstellt wurde. Benjamin Pfluger vom IEG verantwortet dabei als Projektleiter das Gutachten. Er hatte mit dem IEG schon im Februar 2024 ein Gutachten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) zur Tragfähigkeit des Finanzierungskonzeptes Amortisationskonto erstellt.

Das neue Gutachten baut auf der ersten Studie auf. Die Gutachter haben verschiedene Szenarien für den Markthochlauf zugrunde gelegt und aus dem sich ergebenden Kapazitätsbedarf für Anbieter und Nachfrager Entgelte abgeleitet, die zu einem Ausgleich des Amortisationskontos 2055 führen. Basis-Szenario ist dabei das Orientierungsszenario Strom 2045 (O45-Strom) aus den Langfristszenarien, die für das BMWK von einem Konsortium an Instituten seit 2021 erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. O45-Strom ist die aktuelle, 2024 erstellte Version.

Szenario berücksichtigt Verzögerungen

Bis 2045 wird in dem Szenario Deutschland treibhausgasneutral, Strom ist der dominierende Energieträger. Fraunhofer IEG variiert dieses Szenario mit einem "Bezugsszenario", das die beobachtbaren Verzögerungen und Verfehlungen aktueller Ziele beim Markthochlauf Wasserstoff berücksichtigt. Bis 2035 basiert dieses Szenario auf den aktuell absehbaren Entwicklungen und Förderkonzepten. Dann beschleunigt sich der Wasserstoffhochlauf und der Pfad des O45-Strom-Szenarios wird erreicht.

Die Gutachter betonen, diese optimistische Wendung sei lediglich postuliert und nicht durch konkrete Instrumente unterlegt: "Es ist wichtig zu betonen, dass dieser langfristige Optimismus für das Funktionieren der Kernnetzfinanzierung erforderlich ist", schreiben sie. Die Bundesnetzagentur macht sich diesen Optimismus zu eigen. Für das Bezugsszenario ergibt sich ein Markthochlaufentgelt von 20,3 bis 25,9 Euro/kWh/h/a, je nachdem, ob lediglich die Buchung von Jahreskapazität oder auch unterjährige Kapazitätsbuchungen zugrunde gelegt werden. Beim Szenario O45-Strom mit einem stetigeren Markthochlauf würde schon ein Entgelt von 13,4 Euro/kWh/h/a ausreichen, um das Amortisationskonto bis Ende 2055 auszugleichen.

Die Große Beschlusskammer (GBK) folgt der IES-Einschätzung, dass die momentane Entwicklung des Markthochlaufs die kurz- und mittelfristigen Zwischenziele noch nicht erfüllt. In der Begründung des Festlegungsentwurfs schreibt die GBK, das Bezugsszenario sei überzeugend. Es prognostiziere die kurz- und mittelfristige Entwicklung nachvollziehbar. Es spiegele aber mit der Überführung in das O45-Strom-Szenario auch die langfristige Zielsetzung der Bundesrepublik zur Treibhausgasneutralität wider.

Skepsis gegenüber Dimensionierung des Kernnetzes

Pfluger und IES lassen am Ende des Gutachtens deutlich größere Skepsis gegenüber der Dimensionierung des Kernnetzes erkennen: "Es erscheint im Interesse der Robustheit und Kosteneffizienz geboten, die unterschiedlichen Ambitionsniveaus des Wasserstoff-Kernnetzes und des Wasserstoffhochlaufs in Einklang zu bringen", schreiben die Gutachter. Dies betreffe jedoch Prozesse jenseits der Festlegung des Hochlaufentgelts.

Ein Markthochlaufentgelt in der Größenordnung von 20 bis 25 Euro/kWh/h/a stellt aber vor allem für Kraftwerke mit geringen Laufzeiten eine Herausforderung dar. Berechnet haben dies die Gutachter für ein Hochlaufentgelt von 20,3 Euro/kWh/h/a. Bei 500 Vollbenutzungsstunden ergibt sich ein spezifisches Entgelt von 47,9 Euro/MWh. Ein Industriebetrieb mit 7.500 Stunden im Jahr zahlt spezifisch nur 4,30 Euro/MWh.

Parallele Festlegung zu Multiplikatoren

Die GBK will ein Entgelt von 25 Euro/kWh/h/a, weil sie nicht erwartet, dass Kapazität nur auf Jahresbasis gebucht wird. In einem parallelen Festlegungsverfahren will sie Multiplikatoren für unterjährige Transporte und Rabatte festlegen. Dazu wurde ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Wie hoch der Multiplikator für Tagestransporte werden soll, kann die Behörde nicht abschätzen. Für Monatstransporte hält sie einen Multiplikator von 1,33 für angemessen. Explizite Rabatte auf das Netzentgelt soll es an Speicheranbindungspunkten nicht geben. Aber für Ausspeicherungen soll bei Kurzfristbuchungen auf die Anwendung von Multiplikatoren verzichtet werden. Für unterbrechbare Kapazität soll generell ein Rabatt von zehn Prozent gelten. Zu beiden Festlegungsentwürfen können Marktteilnehmer bis zum 2. Mai Stellung nehmen. Für den 15. April hat die Regulierungsbehörde einen Workshop zu den Festlegungen angesetzt.

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